Versicherungsschaden Hagel
Wir helfen Ihnen gerne
Verhalten bei Hagelschäden an Ihrem Fahrzeug
- Decken Sie Ihr KFZ möglichst vor einem Unwetter mit Hagelgefahr ab, um Dellen und Lackbeschädigungen zu vermeiden.
- Kommt es zu Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug, dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich mit Fotos.
- Melden Sie den Schaden bitte unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler. Stellen Sie sicher, die wichtigsten Informationen (Wer? Wann? Was? Wo? Wie viel?) inklusive der Schadensdokumentation zu übermitteln.
- Kommt es zu einer Begutachtung, ist es empfehlenswert, das Auto vorab gründlich zu waschen, um das Ausmaß der Beschädigung bestmöglich sichtbar zu machen.
- Warten Sie mit Reparaturen bitte auf die Freigabe durch Ihren EFM Versicherungsmakler. Davon ausgenommen sind lediglich sofort notwendige Reparaturen, die der Schadenminderung oder der Vermeidung von Folgeschäden dienen.
Expertentipp: Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse Ihrer Versicherung ist bei einer Reparatur von Hagelschäden in der Regel keine zu befürchten.
Verhalten bei Hagelschäden an Ihrem Zuhause
- Gibt es eine Unwetterwarnung, stellen Sie sicher, dass Sie Vorkehrungen getroffen haben. Sie sollten jedenfalls Jalousien völlig hochfahren und Markisen einfahren!
- Kommt es zu Beschädigungen an Ihrem Zuhause, dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich mit Fotos. Bestenfalls fertigen Sie auch ein Protokoll inklusive Zeugen – zum Beispiel der Nachbarn – an.
- Ist es zu einer Beschädigung gekommen, die zu Folgeschäden führen könnte, haben Sie Pflicht zur Schadensminderung. Das bedeutet: Wurden Fenster oder Dachziegel beschädigt und lässt Wasser in das Gebäude eindringen, verschließen Sie die Gebäudeöffnungen bitte sofort.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler. Stellen Sie sicher, die wichtigsten Informationen (Wer? Wann? Was? Wo? Wie viel?) inklusive der Schadensdokumentation zu übermitteln.
- Warten Sie mit Reparaturen bitte auf die Freigabe durch Ihren EFM Versicherungsmakler. Davon ausgenommen sind lediglich die bereits genannten sofort notwendigen Reparaturen, die der Schadenminderung oder der Vermeidung von Folgeschäden dienen.
Wichtige Fristen
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
- Bei einer sogenannten „qualifizierten“ Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.
ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler
Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at