Versicherungsschaden KFZ

Wir helfen Ihnen gerne

Verkehrsunfall mit Sachschaden (KFZ gegen KFZ)

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Dokumentation der Unfallendlage mit Lichtbildern – fotografieren Sie die Endlage der Fahrzeuge
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen!
  • Wenn kein Unfallbericht bei der Hand ist, sind folgende Informationen zu notieren und von allen Beteiligten unterschreiben lassen:
    – Vollständige Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erfassen
    – Daten aller Fahrzeuglenker (Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheindatum)
    – Schilderung des Unfallherganges und Skizze des Schadenherganges erstellen
    – Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern notieren, um im gegebenen Fall ihre Aussage einholen zu können

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Daten der/des Beteiligten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kennzeichen.
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Unfallbericht – Gesamtdokumentation inkl. Unterschriften.

Wichtige Fristen

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (z.B. gegenüber dem Unfallgegner, der das Verschulden für den Verkehrsunfall zu verantworten hat) müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden oder Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Es ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen!
  • Verständigung der nächsten Polizeidienststelle – Polizeinotruf 133!
  • Dokumentation der Unfallendlage mit Lichtbildern
  • Die notwendigen Daten werden üblicherweise von der Polizei aufgenommen, sodass der Austausch der Daten zwischen den Unfallbeteiligten unterbleiben kann.
  • Auch wesentliche Umstände, wie Verletzungen, Bremsspuren, die Unfallposition der beteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen von den beteiligten Personen und Zeugen werden üblicherweise von der Polizei festgehalten.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

FRISTEN

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (z.B. gegenüber dem Unfallgegner, der das Verschulden für den Verkehrsunfall zu verantworten hat) müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden oder Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

Parkschaden, Vandalismus & Einbruch

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  2. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  3. Melden Sie den Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle.
  4. Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt bzw. gestohlen?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

Wichtige Fristen

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (z.B. gegenüber dem Unfallgegner, der das Verschulden für den Verkehrsunfall zu verantworten hat) müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden oder Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

Steinschlag und Glasbruch

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Kleben Sie ein Steinschlagpflasters zur Vorbeugung der Schadenausdehnung auf den Steinschlag.
  • Übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
  • Verhindern Sie einen Scheibentausch durch Überprüfung in einer EFM Partnerwerkstätte.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?

Wichtige Fristen

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (z.B. gegenüber dem Unfallgegner, der das Verschulden für den Verkehrsunfall zu verantworten hat) müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden oder Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

Brand & Explosion

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Verständigen Sie Feuerwehr (122) und Polizei (133).
  • Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  • Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

Wichtige Fristen

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (z.B. gegenüber dem Unfallgegner, der das Verschulden für den Verkehrsunfall zu verantworten hat) müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden oder Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

Sturm & Hagel

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Notieren Sie sich den genauen Schadenzeitpunkt und Schadenort.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.

Wichtige Fristen

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

 

Wildschaden

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Verständigen Sie die Polizei (133).
  • Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos.
  • Übermitteln Sie uns Fotos sowie polizeiliche Aufnahme.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schäden – Was genau wurde beschädigt?
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Vorfalls.

Wichtige Fristen

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger (z.B. gegenüber dem Unfallgegner, der das Verschulden für den Verkehrsunfall zu verantworten hat) müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden oder Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler

Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at