Versicherungsschaden Personenunfall

Wir helfen Ihnen gerne

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144) und Polizei (133).
  • Versuchen Sie die Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Übermitteln Sie uns schnellstmöglich Ihre Schadenmeldung.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Unfalldatum – Wann hat sich der Unfall ereignet?
  • Unfallort – Wo hat sich der Unfall ereignet?
  • Unfallhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Unfall gekommen?
  • Daten der/des Unfallopfers – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
  • Arbeit-/Freizeit – Handelt es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall?
  • Medizinische Unterlagen – Befunde, Aufenthaltsbestätigungen, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen.
  • Kostenersatz – Behandlungshonorare inkl. Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung bevor Sie Therapien/Operationen in Anspruch nehmen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

FRISTEN

  • Der Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht frühestens 12 Monate ab Unfalldatum.
  • Die Neubemessung der Invalidität mangels Eindeutigkeit ist bis 4 Jahre ab Unfalldatum möglich.
  • Der Ersatz von Unfallkosten ist abhängig vom Vertrag bis 2 Jahre bzw. maximal 4 Jahre ab Unfalldatum möglich.
  • Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler

Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at