Versicherungsschaden Privathaftpflicht

Wir helfen Ihnen gerne

VERHALTEN & PFLICHTEN

  • Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144) und Polizei (133).
  • Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Geben Sie keinerlei Schuldeingeständnisse ab.
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
  • Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Daten der/des Geschädigten – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, IBAN.
  • Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Alter, Modell, Kaufrechnung)
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.

ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Für Ansprüche aus Haftpflichtschäden erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
  • Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

 

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler

Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at