Versicherungsschaden Raub & Diebstahl
Wir helfen Ihnen gerne
Verhalten bei Raub & Diebstahl
- Verständigen Sie die Polizei (133) und lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben
- Sperren Sie Konten, Schecks, Kreditkarten, Scheckkarten, Sparbücher
- Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
- Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
- Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)
Wichtige Fristen
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
- Bei einer sogenannten „qualifizierten“ Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.
ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler
Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at