Versicherungsschaden Sturmschäden
Wir helfen Ihnen gerne
Verhalten bei Sturmschäden
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Versuchen Sie die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen, um weiteren Schaden durch Regenwasser zu verhindern (rufen Sie, wenn notwendig, auch die Feuerwehr (122)) – risikieren Sie aber nicht Ihr Leben oder Ihre Gesundheit!
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Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
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Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
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Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
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Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)
Wichtige Fristen
- Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
- Bei einer sogenannten „qualifizierten“ Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr
Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.
ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler
Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at