Versicherungsschaden Sturmschäden

Wir helfen Ihnen gerne

Verhalten bei Sturmschäden

  • Versuchen Sie die vom Sturm verursachte Gebäudeöffnung zu schließen, um weiteren Schaden durch Regenwasser zu verhindern (rufen Sie, wenn notwendig, auch die Feuerwehr (122)) – risikieren Sie aber nicht Ihr Leben oder Ihre Gesundheit!

  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte

  • Heben Sie beschädigte Gegenstände auf

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)

  • Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)

 

Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten „qualifizierten“ Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler

Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at