Versicherungsschaden Wasser

Wir helfen Ihnen gerne

Verhalten bei Wasserschäden

  • Sperren Sie den Hauptwasserhahn in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus ab
  • Informieren Sie Ihren Nachbarn, wenn das Wasser von dort kommt
  • Rufen Sie, wenn erforderlich, die Feuerwehr (122) oder einen Installateur
  • Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau mit Fotos und übermitteln Sie uns diese bitte
  • Heben Sie beschädigte Gegenstände auf
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler (wichtige Informationen: Wer, Wann, Wo, Was, Wie viel)
  • Warten Sie bitte auf das OK durch uns, bevor Sie mit der Reparatur des Schadens beginnen (ausgenommen Vorkehrungen zur Minderung des Schadens)

 

Wichtige Fristen

  • Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber dem Versicherer zum Schaden: 3 Jahre
  • Bei einer sogenannten „qualifizierten“ Ablehnung verkürzt sich die Verjährungsfrist auf 1 Jahr

Unser Team kümmert sich um die gesamte Schadensabwicklung.

ANITA OBLAK
EFM-Versicherungsmakler

Tel: +43 316 909560
E-Mail: graz-goesting(at)efm.at
E-Mail: kalsdorf(at)efm.at